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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisebüros für Reisevermittlungsleistungen

(Stand 01.Juli 2006)


1. Geltungsbereich
1.1 Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen o.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
 
1.2 Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.
 
2. Anmeldung/Buchung/Reiseinformation
2.1 Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung/Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
 
2.2 Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder sogar Garantie für den Reiseerfolg.
 
3. Anmeldung für mehrere Personen
3.1 Soweit die Anmeldung/Buchung weitere Reiseteilnehmer einschließt, handelt die anmeldende/ buchende Person als deren Vertreter. Die anmeldende/buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren Personen.
 
3.2 Soweit der anmeldende/buchende Reiseteilnehmer eine gesonderte Vertragsbeziehung der weiteren Reiseteilnehmer zu den Leistungserbringern begründen will, ist dies ausdrücklich schriftlich unter Nennung der Buchungs- und Personendaten zu erklären.
 
4. Buchungsbestätigung
4.1 Die Anmeldungen/Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
 
4.2 Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Anmelde-/Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Reisebüro und/oder dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
 
4.3 Flugtickets werden den Reiseteilnehmern per Post, per E-Mail (als elektronisches Ticket) übermittelt oder liegen im Reisebüro nach Ausstellung zur Abholung bereit. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung/Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises. Linienflugbuchungen können nur bis zu drei Tage vor Abflug entgegengenommen werden.
 
4.4 Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen nach vollständiger Zahlung per Post, im Reisebüro oder in Ausnahmefällen am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.
 
5. Haftung des Reisebüros
5.1 Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
 
5.2 Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden. Im Übrigen gilt § 651 h BGB.
 
6. Umbuchungen / Rücktritt
6.1 Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter, als auch das Reisebüro, kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen.
 
6.2 Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.
 
6.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten. Ausgenommen sind hiervon Linienflüge, da diese Namensgebunden sind
 
6.4 Das Reisebüro empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für alle gebuchten Reiseteilnehmer
 
6.5 Bei Stornierungen von Linienflugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Stornogebühr pro Ticket erhoben. Die Stornogebühr richtet sich nach dem gebuchten Tarif und kann u. U. bis zu 100% des Reisepreises betragen.
 
6.6 Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.
 
6.7 Das Reisebüro behält sich vor, im Falle von Stornierungen eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Diese beträgt bis zu 5% des Reisepreises, mindestens aber € 30,--
 
6.8 Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.
 
7. Hinweis auf besondere Bestimmungen
7.1 Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird, abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
 
7.2 Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
 
7.3 Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.
 
8. Zahlungsverkehr
8.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
 
8.2 Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, sofort fällig.
 
8.3 Zahlungen können erfolgen durch:
  • Bankeinzug
  • Kreditkarte
  • Überweisung
  • Barzahlung im Reisebüro
 
8.4 Für abweichende Zahlungsbedingungen ist die Akzeptanz der Reiseveranstalter maßgeblich.
Zahlungen per Kreditkartennummern oder per Lastschrift, bedürfen der Zustimmung des Zahlenden. Diese Zustimmung wird mit Nennung der Kreditkartennummer oder Bankverbindung unterstellt.
 
8.5 Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
 
8.6 Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher o.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.
 
9. Verjährung
9.1 Ansprüche gemäß §§ 651c bis 651f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
 
9.2 Im Übrigen gelten § 651g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
 
10. Weitergabe personenbezogener Informationen an Dritte
10.1 Zur Abwicklung der von uns vermittelten oder zu erbringenden Leistungen geben wir Ihre personenbezogenen Daten an Ihren jeweiligen Vertragspartner/Reiseveranstalter und die an der Leistungserbringung beteiligten Dritten weiter, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
 
10.2 Sollten Daten an unsere Vertragspartner bzw. Dritte weitergegeben werden, so sind diese zusätzlich zu den zwingenden gesetzlichen Vorschriften an unsere vertraglichen Vorgaben zum Thema Datenschutz gebunden. Erhebungen bzw. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften.
 
11. Sonstige Regeln
11.1 Es gilt Deutsches Recht.
 
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.
 
   
11.3 Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.
   
12. Webauftritt ist gesetzlich geschützt. Missbrauch und Kopien werden straf- und zivilrechtlich verfolgt
   
13. Gerichtsstand
  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Reisebüros.